Paul-Maar-Schule-Köln - Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
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Impressum -
Seiten zuletzt akualisiert: 16.12.2024
Was bedeutet “Förderschwerpunkt Sprache”?
Eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist für Kinder,
deren „Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven
Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen der Kommunikation verbunden ist,
so dass sie durch schulbegleitende oder zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen
nicht behebbar ist"
(Verordnung über die sonderpädagogische Förderung /AO-SF )
Diese Kinder werden mit dem Ziel gefördert, sie so schnell wie möglich in die
Regelschule zurückzuführen. Deshalb liegen dem Unterricht für die meisten Kinder
unserer Schule auch die Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinbildenden Schule
(Grundschule) zugrunde.
Manche Kinder können die Verbindlichen Anforderungen im Bildungsgang
Grundschule nicht erreichen. Diese Kinder werden im Bildungsgang Lernen
unterrichtet.
Welche Kinder besuchen unsere Schule?
Es sind Kinder, die
•
Laute verwechseln, einzelne Laute auslassen oder Laute falsch bilden
•
lange Wörter vereinfachen
•
keine regelgerechten Sätze bilden
•
die passenden Wörter nicht kennen oder nicht finden
•
in ihrem Redefluss beeinträchtigt sind
•
überhastet oder überstürzt sprechen
•
schweigen, obwohl sie sprechen können
•
und deshalb
•
in ihrem Schriftspracherwerb (Lesen- und Schreiben-Lernen) erheblich
beeinträchtigt sind.
Oft haben Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache auch
Entwicklungsverzögerungen in ihrer Wahrnehmung und Motorik, in ihrem
Sozialverhalten und ihrer Emotionalität.
Zum Weiterlesen:
www.sprachbehinderungen.de
http://www.dgs-ev.de/
-> und dann weiter bei INFOBROSCHÜREN
Wie wird ein Kind in unsere Schule aufgenommen?
Manche Kinder mit einer Sprachentwicklungsverzögerung sind schon in Behandlung
(bei einem Frühförderzentrum, in einer logopädischen Praxis, in einem
Sprachheilkindergarten).
Dort wird empfohlen, an einen Besuch einer Schule mit dem Förderschwerpunkt
Sprache zu denken.
Manche Eltern sehen, dass die sprachliche Entwicklung nicht so verlaufen ist wie bei
gleichaltrigen Kindern.
Sie können von sich aus Kontakt mit unserer Schule aufnehmen.
Bei Schulneulingen ist es aber wichtig, dass Sie Ihr Kind immer erst in der
Grundschule anmelden.
In der Grundschule können Sie einen Antrag auf Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs (siehe unten) stellen. Dabei kann es sehr
hilfreich sein, wenn Sie zur Anmeldung vorhandene Berichte mitbringen, z.B. von der
Logopädin oder dem Logopäden, vom Frühförderzentrum oder anderen
Einrichtungen, die Ihr Kind schon besucht.
Wenn Sie im Laufe der Schulzeit den Eindruck gewinnen, Ihr Kind habe
sonderpädagogischen Förderbedarf oder solle aus dem gemeinsamen Lernen an die
Förderschule Sprache wechseln, können Sie auch dann noch an der Grundschule
Antrag auf Eröffnung eines Überprüfungsverfahrens stellen (siehe unten).
Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
Wenn möglicherweise sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wird ein Antrag
auf Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung gestellt. Diesen
Antrag stellen die Eltern über die allgemeine Schule.
Siehe dazu auch:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf
Gutachtenerstellung
Ist der Antrag ausreichend begründet, beauftragt die Schulaufsicht zwei Schulen mit
der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dies sind häufig die
zuständige Grundschule und eine Förderschule mit dem vermuteten
Förderschwerpunkt. Zwei Lehrkräfte überprüfen gemeinsam das Kind und empfehlen
einen zukünftigen Förderort. Dies kann die Grundschule - mit oder ohne
sonderpädagogische Unterstützung - oder eine Förderschule sein.
Eltern
Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen den Antrag auf Eröffnung des
Verfahrens und äußern meist hier schon den Wunsch, wo ihr Kind gefördert werden
soll. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des fertigen Gutachtens. Die
Schulleitung der voraussichtlich aufnehmenden Schule lädt die Eltern ein und
protokolliert deren Wunsch, welchen Förderort sie für ihr Kind wünschen.
Entscheidung des Schulamts
Die Schulaufsicht entscheidet aufgrund des Gutachtens über den
sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie informiert die Eltern schriftlich über die
Entscheidung und nennt im Bescheid sowohl eine Schule des Gemeinsamen
Lernens als auch eine Förderschule. Die Eltern entscheiden, welche dieser beiden
Schulen ihr Kind besuchen soll.
Schulbusbeförderung
Die meisten Kinder, die unsere Schule besuchen, können den Schulweg nicht zu
Fuß zurücklegen. Aus diesem Grund werden sie mit einem Schulbus zu Hause
abgeholt und zur Schule gefahren. Mittags bzw. nachmittags nach dem Besuch
unseres Ganztages befördert der Schulbus die Kinder wieder nach Hause. Die Stadt
Köln übernimmt die Kosten des Transports, wenn die Eltern wegen Berufstätigkeit,
der Betreuung von Kleinkindern oder anderer Gründe das Kind nicht zur Schule
bringen können. Spätestens ab der 3.Klasse wird von der Schulärztin überprüft, ob
die Kinder vielleicht in der Lage sind, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zurück zu legen. Die Fahrtkosten übernimmt dann die Stadt (Schülerticket).
Regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs
Für die Kinder, die unsere Schule besuchen, werden individuelle Förderpläne erstellt.
Sie sind die Grundlage der Förderung. Regelmäßig wird dabei auch festgestellt, ob
weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch hierzu sind wir in
ständigem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Rückschulung in die Regelschule oder Wechsel des Förderorts
Ist die sprachliche Entwicklung so erfolgreich verlaufen, dass kein oder nur noch
wenig Förderbedarf besteht, werden die Kinder unserer Schule in die Regelschule
zurück überwiesen. Meist lernen die Kinder in einem 1- oder 2wöchigen
„Schnuppern" ihre neue Schule kennen und werden dann in die Regelschule zurück
überwiesen. Manche Kinder besuchen die Grundschule auch zunächst nur
probeweise. Nach einem halben Jahr berichtet die Grundschule dem Schulamt, ob
das Kind erfolgreich am Unterricht der Regelschule ohne sonderpädagogische
Förderung teilnehmen kann. Die Schulaufsicht hebt dann den sonderpädagogischen
Förderbedarf auf. Manche Kinder haben außer in Sprache noch anderen
Förderbedarf. Ergibt die regelmäßige Überprüfung des Förderbedarfs, dass ein
anderer Förderschwerpunkt vorliegt und das Kind an einer anderen Förderschule
oder im Gemeinsamen Lernen besser Hilfe finden kann, stellen wir - in Absprache
mit den Eltern - bei der Schulaufsicht einen Antrag auf Wechsel des Förderorts.