Paul-Maar-Schule-Köln - Förderschule Sprache - Marienplatz - Pfälzer Straße
Paul-Maar-Schule-Köln - Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Marienplatz 2 - 50676 Köln - Telefon: 0221/35533640 - Fax:0221/355336417 / Pfälzer Str. 30-34, 50677 Köln, Telefon 0221 – 355 00 22 21 Impressum - Seiten zuletzt akualisiert: 16.12.2024

Was bedeutet “Förderschwerpunkt Sprache”?

Eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache ist für Kinder, deren „Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen der Kommunikation verbunden ist, so dass sie durch schulbegleitende oder zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen nicht behebbar ist" (Verordnung über die sonderpädagogische Förderung /AO-SF ) Diese Kinder werden mit dem Ziel gefördert, sie so schnell wie möglich in die Regelschule zurückzuführen. Deshalb liegen dem Unterricht für die meisten Kinder unserer Schule auch die Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinbildenden Schule (Grundschule) zugrunde. Manche Kinder können die Verbindlichen Anforderungen im Bildungsgang Grundschule nicht erreichen. Diese Kinder werden im Bildungsgang Lernen unterrichtet.

Welche Kinder besuchen unsere Schule?

Es sind Kinder, die Laute verwechseln, einzelne Laute auslassen oder Laute falsch bilden lange Wörter vereinfachen keine regelgerechten Sätze bilden die passenden Wörter nicht kennen oder nicht finden in ihrem Redefluss beeinträchtigt sind überhastet oder überstürzt sprechen schweigen, obwohl sie sprechen können und deshalb in ihrem Schriftspracherwerb (Lesen- und Schreiben-Lernen) erheblich beeinträchtigt sind. Oft haben Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache auch Entwicklungsverzögerungen in ihrer Wahrnehmung und Motorik, in ihrem Sozialverhalten und ihrer Emotionalität.

Zum Weiterlesen:

www.sprachbehinderungen.de http://www.dgs-ev.de/ -> und dann weiter bei INFOBROSCHÜREN

Wie wird ein Kind in unsere Schule aufgenommen?

Manche Kinder mit einer Sprachentwicklungsverzögerung sind schon in Behandlung (bei einem Frühförderzentrum, in einer logopädischen Praxis, in einem Sprachheilkindergarten). Dort wird empfohlen, an einen Besuch einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache zu denken. Manche Eltern sehen, dass die sprachliche Entwicklung nicht so verlaufen ist wie bei gleichaltrigen Kindern. Sie können von sich aus Kontakt mit unserer Schule aufnehmen. Bei Schulneulingen ist es aber wichtig, dass Sie Ihr Kind immer erst in der Grundschule anmelden. In der Grundschule können Sie einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (siehe unten) stellen. Dabei kann es sehr hilfreich sein, wenn Sie zur Anmeldung vorhandene Berichte mitbringen, z.B. von der Logopädin oder dem Logopäden, vom Frühförderzentrum oder anderen Einrichtungen, die Ihr Kind schon besucht. Wenn Sie im Laufe der Schulzeit den Eindruck gewinnen, Ihr Kind habe sonderpädagogischen Förderbedarf oder solle aus dem gemeinsamen Lernen an die Förderschule Sprache wechseln, können Sie auch dann noch an der Grundschule Antrag auf Eröffnung eines Überprüfungsverfahrens stellen (siehe unten).

Antrag auf Eröffnung des Verfahrens

Wenn möglicherweise sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung gestellt. Diesen Antrag stellen die Eltern über die allgemeine Schule. Siehe dazu auch: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf

Gutachtenerstellung

Ist der Antrag ausreichend begründet, beauftragt die Schulaufsicht zwei Schulen mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dies sind häufig die zuständige Grundschule und eine Förderschule mit dem vermuteten Förderschwerpunkt. Zwei Lehrkräfte überprüfen gemeinsam das Kind und empfehlen einen zukünftigen Förderort. Dies kann die Grundschule - mit oder ohne sonderpädagogische Unterstützung - oder eine Förderschule sein.

Eltern

Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und äußern meist hier schon den Wunsch, wo ihr Kind gefördert werden soll. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des fertigen Gutachtens. Die Schulleitung der voraussichtlich aufnehmenden Schule lädt die Eltern ein und protokolliert deren Wunsch, welchen Förderort sie für ihr Kind wünschen.

Entscheidung des Schulamts

Die Schulaufsicht entscheidet aufgrund des Gutachtens über den sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie informiert die Eltern schriftlich über die Entscheidung und nennt im Bescheid sowohl eine Schule des Gemeinsamen Lernens als auch eine Förderschule. Die Eltern entscheiden, welche dieser beiden Schulen ihr Kind besuchen soll.

Schulbusbeförderung

Die meisten Kinder, die unsere Schule besuchen, können den Schulweg nicht zu Fuß zurücklegen. Aus diesem Grund werden sie mit einem Schulbus zu Hause abgeholt und zur Schule gefahren. Mittags bzw. nachmittags nach dem Besuch unseres Ganztages befördert der Schulbus die Kinder wieder nach Hause. Die Stadt Köln übernimmt die Kosten des Transports, wenn die Eltern wegen Berufstätigkeit, der Betreuung von Kleinkindern oder anderer Gründe das Kind nicht zur Schule bringen können. Spätestens ab der 3.Klasse wird von der Schulärztin überprüft, ob die Kinder vielleicht in der Lage sind, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück zu legen. Die Fahrtkosten übernimmt dann die Stadt (Schülerticket).

Regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen

Förderbedarfs

Für die Kinder, die unsere Schule besuchen, werden individuelle Förderpläne erstellt. Sie sind die Grundlage der Förderung. Regelmäßig wird dabei auch festgestellt, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch hierzu sind wir in ständigem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Rückschulung in die Regelschule oder Wechsel des Förderorts

Ist die sprachliche Entwicklung so erfolgreich verlaufen, dass kein oder nur noch wenig Förderbedarf besteht, werden die Kinder unserer Schule in die Regelschule zurück überwiesen. Meist lernen die Kinder in einem 1- oder 2­wöchigen „Schnuppern" ihre neue Schule kennen und werden dann in die Regelschule zurück überwiesen. Manche Kinder besuchen die Grundschule auch zunächst nur probeweise. Nach einem halben Jahr berichtet die Grundschule dem Schulamt, ob das Kind erfolgreich am Unterricht der Regelschule ohne sonderpädagogische Förderung teilnehmen kann. Die Schulaufsicht hebt dann den sonderpädagogischen Förderbedarf auf. Manche Kinder haben außer in Sprache noch anderen Förderbedarf. Ergibt die regelmäßige Überprüfung des Förderbedarfs, dass ein anderer Förderschwerpunkt vorliegt und das Kind an einer anderen Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen besser Hilfe finden kann, stellen wir - in Absprache mit den Eltern - bei der Schulaufsicht einen Antrag auf Wechsel des Förderorts.